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Geldstrafe für alte Schnurlostelefone droht

Die gute Nachricht vorweg: Kaum jemand hat noch die alten analogen Schnurlostelefone im Einsatz. Doch neben zugelassenen Geräten sind auch viele Billig-Importe von diesem Verbot betroffen, sofern diese nach dem Standard CT1+ oder CT2 funken. In Anbetracht des hohen Kostenrisikos sollte jeder, der ein schnurloses Telefon nutzt, prüfen welche Technik das Gerät verwendet.

Um festzustellen, ob Sie ein erlaubtes DECT-Telefon oder ein seit bereits 10 Jahren verbotenes analoges schnurloses Telefon betreiben, gibt es eine praktische Lösung: Entfernen Sie sich immer weiter von Ihrer Basisstation. Sofern bei zunehmender Entfernung lediglich das Rauschen zunimmt aber die Verbindung nicht abreist, dürfte es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein verbotenes altes Schnurlostelefon sein das Sie verwenden. Sofern jedoch Aussetzer auftreten, wie man sie von schlechten Handyverbindungen kennt handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit eher um ein weiterhin zugelassenes DECT-Telefon.

Ebenso kann ein Blick in die Bedienungsanleitung Aufschluß geben oder sie prüfen die üblicherweise auf dem Typenschild angegebene Funkfrequenz. Der auch weiterhin erlaubte DECT-Standard nutzt die Frequenzen zwischen 1880 und 1900 Megahertz.

Die alten analogen Telefone senden in einem Frequenzbereich von 885-887, 864,1-868,1 und 930-932 Megahertz. Diese Frequenzen werden ab 2009 für die Handynetze von E Plus und O2 verwendet. Sofern die Kontrolleure von der Bundesnetzagentur mit den Messwagen einen Nutzer der den Funkverkehr stört finden, können für die Suche dann leicht Kosten zwischen 1.000 und 2.000 € entstehen, die der Verursacher bezahlen muß. Dazu soll zudem noch ein Bußgeld von 1.600 € drohen.
In Hinblick auf die lange Übergangsfrist von zehn Jahren kann wohl niemand auf Milde oder Nachsicht seitens der Behörde hoffen.

Geräte die noch ein Posthorn auf dem Typenschild haben, ein Z und eine Zulassungsnummer die mit U oder V endet oder deren Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W oder A200025X lauten sind ebenfalls veraltet und müssen außer Betrieb genommen werden. Die in Deutschland von der Post verkauften Geräte die dieses Verbot betrifft heißen üblicherweise Sinus 1 bis 5.

Falls Sie sich trotz aller Tipps nicht sicher sind, ob Ihr Gerät von den Verbot betroffen ist fragen Sie sicherheitshalber einen Fachmann.

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